|
 Wir sind an die Steuerberatergebührenverordnung ( StBGeBV ) gebunden und berechnen unsere Leistungen unter Berücksichtigung des jeweils entstehenden Aufwandes entsprechend.
Dies umfasst insbesondere die Arbeiten im Rahmen der Finanzbuchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie die lohnsteuerliche Beratung gilt unsere Zusatzvereinbarung.
Die Zeitgebühr gemäß §13 StBGebV beträgt 50 € je angefangene halbe Stunde. Diese findet regelmäßig bei Gestaltungsberatungen, der laufenden Steuerberatung und bei betriebswirtschaftlichen Beratungen Anwendung.
|